Quantcast
Channel: Finanz-Monster » Unternehmen
Viewing all articles
Browse latest Browse all 6

Änderungen in den Herstellungskosten beachten

$
0
0

In der Vergangenheit konnte ein Großteil der Herstellerkosten unter Betriebsausgaben steuerlich geltend und so zum Vorteil des Unternehmens in Steuererklärungen abgeschrieben werden. Mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 hat sich dieser Aspekt geändert. Verschiedene Kosten sind nun nicht mehr als Betriebsausgaben, sondern steuerrechtlich als Herstellungskosten definiert werden. Unternehmen ziehen aus dieser Änderung keinen Vorteil, da die Betriebsausgaben steuerlich effektiver waren als die nun aufgezeigten Herstellungskosten. 

Worauf Unternehmen nun achten müssen

Um die Steuererklärung korrekt zu generieren müssen die Änderungen der Kosten beachtet werden. Vor allem Ausgaben wie Verwaltung, soziale Aspekte, sowie freiwillige soziale Leistungen sind nicht mehr als Betriebsausgaben zu werten. Während Aufwendungen für die Kantine, den betrieblichen Kindergarten oder Zuschüsse für Mitarbeiter zum Essen früher in den Betriebsausgaben geltend gemacht wurden, fallen diese nun unter den Aspekt Herstellerkosten und werden steuerlich anders bedacht. Gleiches gilt aber auch für das Rechnungswesen, die Betriebsfeuerwehr, Kosten für die Geschäftsleitung und Betriebskrankenkasse, sowie für Ausbildung und Nachrichten rund um das Unternehmen, Gratifikationen zu Weihnachten oder Geschenke für Mitarbeiter zum Jubiläum. Aufgrund einiger Unklarheiten in der Veröffentlichung der neuen Regelung stellt sich für Unternehmen und Steuerberater die Frage, ob die veränderte Definition bereits in der Steuererklärung für 2012 Anwendung findet. Für 2012 hat das Bundesfinanzministerium eingeräumt, dass die Herstellerkosten bei der Warenbewertung nach neuer Definition ermittelt werden können, es aber noch nicht müssen. Die neue Bewertung tritt demzufolge erst bei der Steuererklärung für 2013 in Kraft. Für das vergangene Wirtschaftsjahr können Unternehmen noch selbst entscheiden, wie sie die steuerliche Abrechnung gestalten und ob sie neue Wege beschreiten, oder auf dem gewohnten Pfad der Betriebsausgaben agieren. (Hier mehr dazu)

Die Erweiterung der Herstellungskosten 

Die allgemeine Verwaltung mit allen Ausgaben rund um die Geschäftsleitung, das Rechnungswesen, Einkäufe und Wareneingänge, sowie den Betriebsrat und Werkschutz, aber auch für die Betriebskrankenkasse waren früher ganz klar steuerlich anerkannte Betriebsausgaben. Nach neuer Regel finden diese Ausgaben keinen Platz mehr in der Rubrik Betriebsausgaben, sondern werden ebenso wie Aufwendungen für den Personalrat, für den betrieblichen Kindergarten und Sonderzahlungen, sowie Geschenke für Mitarbeiter in den Herstellerkosten des Unternehmens angerechnet. Die Einkommenssteuer-Änderungsrichtlinien erfordern ein komplettes Umdenken im Unternehmen und sind auch für Steuerberater derzeit noch Neuland. Die neue Warenbewertung bilanzierender Unternehmen wirkt sich zum finanziellen Nachteil der Unternehmen aus und stößt somit nicht auf bedingungsloses Verständnis. Unternehmer stellen sich die Frage, was bestimmte Aspekte die von der Änderung betroffen sind, tatsächlich mit den Herstellerkosten zu tun haben. Für genaue Erläuterungen und die Hintergründe der Änderung gibt das Bundesfinanzministerium hier Auskunft und kann sowohl Unternehmen, als auch Steuerberater über die Faktoren der Änderung informieren. Fakt ist, dass spätestens ab 2013 die neue Steuererklärung in Kraft tritt und oben aufgeführte Ausgaben nicht mehr als Betriebsausgaben, sondern als Herstellerkosten steuerlich abgerechnet werden müssen.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 6

Latest Images